Aktuelles
03.05.2010
Erweitertes Führungszeugnis
Neue Regelung ab 1. Mai 2010
Zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen muss vom 1. Mai 2010 an jeder, der beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige betreut, erzieht oder ausbildet, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, wenn der Arbeitgeber das verlangt. Zusätzlich zum bereits geltenden Recht, wonach im Führungszeugnis Verurteilungen wegen bestimmter schwerer Sexualstraftaten erfasst werden, werden im erweiterten Führungszeugnis auch geringfügigere Strafen etwa wegen der Verbreitung von Kinderpornographie oder Exhibitionismus aufgenommen. Big Brothers Big Sisters Deutschland folgt der Empfehlung des Bundesjustizministeriums und setzt für ein Engagement als Mentorin oder Mentor die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ohne Eintrag voraus.
zurück zur Übersicht